Begriffe

Archidiakon = Erzdiakon: im Mittelalter der Vorsteher des Kirchensprengels

Baron, Baronin (frz. Baron, weibl. Baronne; span.. Barone, weibl. Baronessa; engl. Baron, weibl Baroness; niederl. Baron, Vrijheer, weibl. Barones, Vrijvrouwe): ist ein dem Freiherrn, Freifrau gleichgestellter Adelstitel, der von Königen außerhalb des Heiligen Römischen Reich und des Deutschen Kaiserreichs verliehen wurde. Im deutschen Sprachraum lautete die korrekte Anrede stets Freiherr und nie Baron. Im deutschen Sprachraum bezeichnete die Anrede „Baron“ keinen verliehenen Titel, sondern eine in vergangenen Jahrhunderten als eleganter empfundene latinisierte Anrede für einen Freiherrn.
Adelsrang (absteigend): Graf → Freiherr, Baron → Ritter, Edler, Herr von

Bastard ist eine alte Bezeichnung für ein uneheliches Kind, ursprünglich ein fester Terminus des Feudalwesens zur Bezeichnung für das von einem Adligen in außerehelicher Verbindung gezeugte Kind.

Canonica / Kanonisse (der Begriff taucht erst im 11. Jahrhundert auf) sind Frauen, die in einem Frauenstift ein gemeinschaftliches geistliches Leben unter einer Oberen führen, ohne an eine mönchische Gemeinschaft gebunden zu sein. Privatbesitz war erlaubt, das Erbrecht war uneingeschränkt und die Stiftsdamen/Kanonissen durften abgetrennte Wohnungen mit einer Dienerin bewohnen, das heißt, es handelte sich in der Regel um Adelige. Gehörten die Damen eines Stifts überwiegend dem Hochadel an, blieb es meist bei der Leitung durch eine Äbtissin aus diesen Kreisen.

Collegium Canonicor: Stift und Gotteshaus

Conseil d’État (deutsch: Staatsrat) ist eine französische Institution. Er ist zum einen das oberste Verwaltungsgericht und zum anderen ein Beratungsgremium der Regierung in Rechtsfragen. In der ersten Funktion ist er mit dem deutschen Bundesverwaltungsgerich vergleichbar, in der zweiten mit dem deutschen Justizministerium, das die Gesetz prüft, bevor sie dem Kabinett vorgelegt werden.

Domicellar (von lat. cella) bezeichnet die im Domkapitel gemeinsam lebenden, in der Regel adeligen, jungen Domherren, die an der Domschule durch den Domscholaster ausgebildet wurden. Sie hatten keinen Sitz im Chor u. kein Stimmrecht.

Fürst (lat. Princeps = der Erste, davon engl. u. Franz prince) ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im alten Reich der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen waren. Etymologisch ist das deutsche Wort „Fürst“ mit dem engl. „the first“ = „der (die, das) Erste“ verwandt. Im weiteren Sinne und als Sammelbegriff bezeichnet das Wort „Fürst“ einen hohen aristokratischen Würdenträger und schließt Monarchen ein. Im engeren Sinne und nach heutigem Sprachgebrauch handelt es sich um einen Adelstitel, der rangmäßig über dem Grafen und dem Prinzen steht, aber unter dem Herzog.

fuccidirte

Geusen ist der Name, den sich die niederländischen Freiheitskämpfer während des Achtzigjährigen Krieges (1568–1648) gaben.

Graf, Gräfin (frz. Comte, weibl. Comtesse; span. Conde, weibl. Condesa; engl. Earl, weibl. Countess; niederl. Graaf, weibl. Gravin): Der Adelstitel Graf hatte eine umfangreiche Bandbreite, welche von der Rangstufe eines Reichsfürsten bis hin zum Titulargrafen reichte.
Adelsrang (absteigend): Fürst → Graf → Freiherr, Baron

Herr von, Herrin von (frz. Seigneur; span. Don, weibl. Dona; engl. Sir, weibl. Dame; niederl. Jonkheer, weibl. Jonkvrouw)
Adelsrang (absteigend): Freiherr, Baron -> Ritter, Edler, Herr von

Herzog (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel (frz. duc; engl. duke: span. duque, niederl. Hertog).
In der Spätantike leitete der
comes (Graf) die Diözese
dux (Herzog) die Provinz
Eine Diözese bestand aus mehreren Provinzen. Daraus wird deutlich, dass das Grafenamt ursprünglich höherwertig war als das des Herzogs. Im Mittelalter fand hier ein Wandel statt und der Herzogtitel ist seither der höherwertige.

Adelsrang (absteigend): Herzog → Fürst → Graf → Freiherr, Baron → Ritter, Edler, Herr von

Investitur bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden.

Graflichen Dignität: gräfliche Würde

Kämmerer: Im Mittelalter wurde damit ein Bediensteter fürstlicher Höfe oder der Inhaber eines Klosteramts bezeichnet, im Sinne eines Finanzbeamten.

Profess Feierliche Ablegung der Ordensgelübde (Armut, Keuschheit, Gehorsam) mit daraus folgender Vollmitgliedschaft im Orden.  

Statthalter: ist ursprünglich ein Verwalter für eine bestimmte Region, der stellvertretend für einen (anstatt eines) Vorgesetzten (z. B. König, Kaiser, Präsident und so weiter) Verwaltungsaufgaben in seinem Verwaltungsbezirk übernimmt. Die Funktion früherer Statthalter entspricht der von Regenten oder Gouverneuren.
In der Republik der Vereinigten Niederlande hieß Statthalter (Stadhouder) der oberste Staatsbeamte. Diese Benennung entstand unter der burgundischen und spanischen Herrschaft, als die gesamten Niederlande von einem Oberstatthalter (Landvogt) und die einzelnen Provinzen durch Statthalter regiert wurden.
Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes